Antrag 19/099 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

E-Scooter in Einbahnstraßen und in der Fußgängerzone (Limburg)

E-Scooter in Einbahnstraßen und in der Fußgängerzone
– Antrag 19/099 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

UPDATE

Da wird mal ein nicht komplett unsinniger Antrag der Grünen in die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung aufgenommen, dann ziehen sie ihn zurück. Vielleicht haben sie bemerkt, dass Pedelecs keine S-Pedelecs sind und E-Scooter bzgl. „Fahren entgegen der Einbahnstraße“ wie Fahrräder betrachtet werden (müssen).

 

In diesem Antrag für die Stadtverordnetenversammlung in Limburg an der Lahn möchte die Fraktion E-Scootern und Pedelecs das Fahren entgegen der Einbahnstraße, sowie das Fahren in Schrittgeschwindigkeit in der Fußgängerzone erlauben.

Zunächst finde ich diesen Antrag sehr gut. Endlich erkennt mal jemand, dass es nicht nur Fahrräder als Alternative zum Auto gibt.

Aber:

Sind tatsächlich Pedelecs gemeint, oder S-Pedelecs?
Pedelecs gelten doch sowieso als Fahrräder, die Motorunterstützung setzt nur beim Betätigen der Pedale ein und ist auf 25 km/h begrenzt.
Anders bei S-Pedelecs, die motorunterstützte Höchstgeschwindigkeit liegt aber bei 45 km/h. Sie gelten als Kleinkrafträder, es ist eine Fahrerlaubnis, sowie eine Versicherung erforderlich.

Wenn wir von S-Pedelecs sprechen, sollten doch allgemein Kleinkrafträder bis 45 km/h betrachtet werden.
Gerade solche Fahrzeuge, die ohne Pedalunterstützung fahren, können viel stabiler und sicherer in Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.

Leider werden sie grundsätzlich bei der Betrachtung individueller Mobilität vergessen. Vielleicht, weil Viele bei diesen Fahrzeugen an Mofas und Mopeds mit Verbrennermotor denken?

Der Antrag sollte, aus meiner Sicht, um diese Fahrzeuge erweitert werden.

Ebenso sollten Wirtschaftswege mit betrachtet werden.

Warum?

Hierzu ein Beispiel. Ein Schüler der Schulen in Blumenrod wohnt in Lindenholzhausen. Er könnte einfach und sicher über Rad- und Wirtschaftswege nach Linter und dann weiter zur Schule fahren. Darf er aber offiziell nicht. Er muss die ausgesprochen enge L3448 bis zur B447 und dann über diese bis Linter fahren.

Zusammenfassend möchte ich festhalten: Der Antrag geht in die richtige Richtung, das Thema sollte aber weiter gefasst werden.
Gerne wäre ich bereit, es ausführlicher zu diskutieren.

PS: Das Titelbild wurde in den Niederlanden (Anfang einer Fußgängerzone) aufgenommen. Hier ist man schon viel weiter.

Antrag 19/099 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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